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Menschenrechte und Psychiatrie in Downunder
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Menschenrechte und Psychiatrie in Downunder

Begrüßten Prof. Dr. Penelope Weller (2.v.l.) an der EvH: Karen Bossow, Prof. Dr. Theresia Degener und Monika Hörr (v.l.).

Prof. Dr. Penelope Weller von der RMIT Universität Melbourne referierte am 28. November 2018 an der EvH RWL über Auswirkungen der UN Behindertenrechtskonvention auf Psychiatriegesetze in Australien und anderen Commonwealth-Ländern. "Kein Land hat es bis jetzt geschafft, das Zwangsverbot der UN BRK vollkommen umzusetzen, aber viele Gesetze wurden bereits reformiert, um den Menschenrechtsansatz zu stärken." resümierte Weller, die sich als Juristin und ehemalige Krankenschwester und Hebamme auf den Bereich des Gesundheitsrechts spezialisiert hat.

In Edinburgh an der schottischen NAPIER Universität forschte sie in den letzten drei Monate zu sozial- und rechtswissenschaftlichen Aspekten von Patientenverfügungen. "Diese Vorausverfügungen für den Fall der sogenannten Entscheidungsunfähigkeit haben in der Praxis bereits zu einem Rückgang von Zwangsbehandlungen um 23 Prozent geführt," so Weller.

Allerdings folgten viele Psychiatrie- und Betreuungsgesetze noch dem sogenannten Fähigkeitenansatz, der mit der UN BRK unvereinbar sei. Die rechtliche Handlungsunfähigkeit (legal incapacity) sei ein Konzept, das mit dem Modell der unterstützten Entscheidungsfähigkeit ersetzt werden müsse. Welche legislativen Anforderungen dieses Modell  stelle, müsse die Menschenrechtswissenschaft noch klären.

Dem stimmte die Gastgeberin Prof. Dr. Theresia Degener zu. Mit Studierenden der Heilpädagogik und Mitarbeiterinnen von BODYS wurden Fragen der Rechtsmobilisierung in der Behindertenarbeit angeregt diskutiert. Anschließend schmiedeten Karen Bossow, Monika Hörr und Prof. Dr. Mark Bossow mit Penelope Weller und Theresia Degener erste Pläne für weitere Kontakte nach Downunder.


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