Wie EvH-Prof. Dr. Theresia Degener jetzt im Deutschen Bundestag betonte, seien der Gesetzesentwurf zur künstlichen Beatmung und der Bluttest in der Schwangerschaft nicht mit der UN-BRK vereinbar. Auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt sie am 23. September 2019 die Keynote der Bundestags-Anhörung zu zehn Jahren UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.
Vor den rund 300 Teilnehmer_innen zog sie Bilanz und forderte einen bundesweiten Pakt für Inklusion. Bei der Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und der Behindertenpolitischen Sprecherin Corinna Rüffer bedankte sie sich für deren Versprechen, sich für eine Änderung des Spahn´schen Entwurfs für ein Reha – und Intensivpflegestärkungsgesetz (RIGS) einzusetzen.
Damit soll künstliche Beatmung zu Hause nicht mehr von den Krankenkassen finanziert werden - womit gegen mehrere Rechte aus der UN-BRK verstoße werde, so Degener, so etwa gegen das Recht auf selbstbestimmtes Leben nach Art.19 oder das Recht auf menschenrechtsbasierte Gesundheitsversorgung nach Art. 25.
Das RIGS stelle - ebenso wie der vom Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlene Bluttest in der Schwangerschaft zur Diagnose des Down Syndroms als Krankenkassenleistung - einen Rückschritt zum medizinischen Modell von Behinderung dar; einen Rückschritt, der mit dem Menschenrechtsmodell der UN-BRK nicht vereinbar sei, so Degener.
Foto (Ingo Kunz): Theresia Degener mit Katrin Göring- Eckardt und Corinna Rüffer